ShootThemLater schrieb am 09.12.2021 10:31:
jsjs schrieb am 09.12.2021 10:09:
ShootThemLater schrieb am 09.12.2021 00:11:
Gerade der Inhalt von Seite 3 basiert auf dieser Aussage
Für alle Bürger dieses Staates gilt natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Eingriff in den Körper bedarf daher der Zustimmung durch den Patienten, alles andere gilt als Körperverletzung.
Nun sagt §2 Grundgesetz aber folgendes:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Damit hat sich dann auch der Rest des Artikels erledigt.
Man sollte das GG schon mal gelesen haben, bevor man einen längeren Text darüber schreibt. So kommt halt nur verschwurbelter Unsinn raus.
"Man sollte das GG schon mal gelesen haben..." und du meinst, das Lesen eines Textes reicht hin, um zu beurteilen, was verfassungsgemäß ist, und was nicht?
Ich nehme an, dass du kein Jurist bist, geschweige denn, dass du dich mit Verfassungsrecht auskennst.
Und deine Lesekompetenz scheint auch nur mäßig ausgeprägt zu sein. Der Text befasst sich nur am Rande mit dem Grundgesetz.
Zumindest soweit kann ich es beurteilen, dass die Prämisse des Autors Blödsinn ist. Wenn der Autor sagt dass jeder Eingriff in die körperliche Unversehrheit laut GG eine Körperverletzung wäre dann ist das einfach Unsinn der in §2 GG so nicht steht.
Du bist halt kein Jurist.
Der Paragraph im GG definiert das Prinzip. Der Staat garantiert die körperliche Unversehrtheit als Prinzip - nicht faktisch.
Körperverletzung wird im StGB geregelt. Wenn ich dir z.B. die Nase breche, dann greift nicht das GG, sondern der §223 StGB
Für alle Bürger dieses Staates gilt natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Eingriff in den Körper bedarf daher der Zustimmung durch den Patienten, alles andere gilt als Körperverletzung. Mit diesem Grundrecht ist aber auch die Sorge um die Gesundheit zu einer Privatangelegenheit erklärt. Und das ist seltsam.
Der Staat hat den Verkehr unter den Bürgern so geregelt, dass sie als freie Personen geschäftsmäßig miteinander verkehren. Das schließt allerlei Schädigungen ein, was die zahlreichen Berufskrankheiten eindrucksvoll belegen.
Das ist kein Widerspruch zum GG, sondern die Verlaufsform, bei der die prinzipielle Unversehrtheit des Körpers gilt, faktisch aber eine fortlaufende Schädigung stattfindet.
Über die verfassungsmäßigkeit der Gesetze, über die die körperliche Unversehrtheit ggf. eingeschränkt muss dass Verfassungsgericht entscheiden, so wie bei der Impfflicht gegen Pocken, die damals befürwortet wurde.
Über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet immer das Verfassungsgericht, und nicht Autoren oder Forenten.
Allerdings wie schon gesagt, die o.g. Aussage des Autors ist einfach falsch und damit auch seine restlichen Folgerungen.
Du verstehst es falsch.