ShootThemLater schrieb am 09.12.2021 14:42:
jsjs schrieb am 09.12.2021 11:59:
Du bist halt kein Jurist.
Interessant, kennen wir uns?
Was ist eigentlich Deine Expertise um hier verfassungstheoretische Exegesen zu veröffentlichen? Hausmeister im BVerfG?
Im Unterschied zu dir weiß ich um die Komplexität der Gesetzgebung, und insbesondere was deren Verfassungskonformität angeht.
Menschen, die sich mit der Materie auskennen, zitieren nicht einfach einen Zweizeiler aus dem Internet und lehnen sich dann derart aus dem Fenster. Ich habe bislang jedenfalls noch keinen Verfassungsrechtler vernommen, der sich eindeutig und bestimmt geäußert hat - zumal ja noch gar kein Gesetz und keine Begründung vorliegt, um an dem eine Beurteilung vorzunehmen.
Natürlich kann der Staat Maßnahmen anordnen, die deine Gesundheit beeinträchtigen. Ist halt eine Frage der Verhältnismäßigkeit und welche Schutzrechte wie zu berücksichtigen sind. Denk an die Diskussion zum finalen Rettungsschuß.
Der Paragraph im GG definiert das Prinzip. Der Staat garantiert die körperliche Unversehrtheit als Prinzip - nicht faktisch.
Körperverletzung wird im StGB geregelt. Wenn ich dir z.B. die Nase breche, dann greift nicht das GG, sondern der §223 StGB
Sorry, aber das ist Quatsch. Das GG definiert den generellen Fall, nämlich dass die körperliche Unversehrtheit generell garantiert ist. Alle Einschränkungen dazu müssen durch Gesetzte geregelt werden.
Kennst du Fälle, wo jemand wegen Artikel 2 des GG verurteilt worden wäre?
Für diese Gesetze gelten die normalen Anforderungen wir Verhältnismäßigkeit, etc.
Für alle Bürger dieses Staates gilt natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Eingriff in den Körper bedarf daher der Zustimmung durch den Patienten, alles andere gilt als Körperverletzung. Mit diesem Grundrecht ist aber auch die Sorge um die Gesundheit zu einer Privatangelegenheit erklärt. Und das ist seltsam.
... solange es nicht durch ein Gesetz anders geregelt ist, siehe z.B. Impflicht für Pocken oder Masern. Dazu hat auch das BVerfG ganz klar gesagt, dass im Falle von Infektionskrankheiten die Gesundheit gerade keine Privatangelegenheit ist, siehe Infektionsschutzgesetz.
Du verstehst den Artikel offenbar nicht. Genauer gesagt den Widerspruch, der sich auftut, wenn der Staat einerseits die körperliche Unversehrtheit ins GG schreibt, die Gesundheit dann aber zur Privatsache erklärt. Um sie wiederum in manchen Fällen wieder zur Staatsangelegenheit zu machen. Ist doch eigenartig, und wäre es wert, sich da ein paar Gedanken zu zu machen, oder?
Der Autor hat den Widerspruch benannt, aber nicht weiter erklärt.
Warum schreibt der Staat die körperliche Unversehrtheit ins GG. An was denkt er da, und warum sieht er sich in der Pflicht das zu regeln.
Warum erklärt er dann aber die Gesundheit wieder zur Privatsache, also zum Verhandlungsgegenstand zwischen freien Personen? Was ist da der Grund?
Und wieso weicht er von dem Prinzip gelegentlich ab?
Sorry, aber §2 GG bedeutet was darin steht und durch das BVerfG interpretiert worden ist, nicht was Du Dir wünschst.
Ich überlasse die Beurteilung den Juristen. Es wird eine Impfpflicht kommen, oder auch nicht, dann wird es geprüft und anschließend wird man erfahren, ob es verfassungskonform ist oder nicht.
Und bis dahin werden hier im Forum aufgeregte Forenten sich wechselseitig bestätigen, dass das GG verletzt wird usw..