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  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Bei 60% Impfquote hätten wir "Herdenimmunität"

hieß es 2020 von einigen "Experten".
Fällt mir nur gerade wieder ein.

Sollte der Bundestag die Impfpflicht gegen Corona tatsächlich einführen würde mit Sicherheit das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Allerdings ist das BVerfG in letzter Zeit zunehmend mit Richtern besetzt worden die es mit dem "Recht auf körperliche Unversehrtheit" nicht so genau nehmen.
Stephan Harbarth (an dessen Berufung es massive Kritik gab) wurde zum Präsidenten des BVerfG gemacht - er saß als Abgeordneter der CDU 2012 im Bundestag und stimmte für das Gesetz, dass alle Jungen entrechtet.

Henning Radtke wurde ebenfalls in den ersten Senat gewählt - Radtke schrieb 2012 in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages:

An den genannten verfassungsrechtlichen Maßstäben und dem bisherigen System des geltenden Rechts gemessen fügt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung [zur fremdbestimmten Vorhhautzerstörung bei Jungen] harmonisch.

Was soll man von solchen Richtern erwarten wenn es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit geht?

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