Hi,
nein, der Art. 20 Abs 4 GG ist eine Fata Morgana. Sie können und dürfen ja weiterhin Klagen erheben. Dass die keine Chance auf Erfolg haben ist dabei irrelevant.
Also haben Sie kein Recht auf Widerstand.
Bye
PS: Siehe auch hier https://grundrechte-faq.de/widerstandsrecht-art-20-abs-4-gg/