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Avatar von Tsu Tang
  • Tsu Tang

mehr als 1000 Beiträge seit 06.04.2006

Re: juristische Ausnahmeregelung

Hi,

nein, der Art. 20 Abs 4 GG ist eine Fata Morgana. Sie können und dürfen ja weiterhin Klagen erheben. Dass die keine Chance auf Erfolg haben ist dabei irrelevant.
Also haben Sie kein Recht auf Widerstand.

Bye

PS: Siehe auch hier https://grundrechte-faq.de/widerstandsrecht-art-20-abs-4-gg/

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