Tsu Tang schrieb am 08.12.2021 08:27:
Hi,
nein, der Art. 20 Abs 4 GG ist eine Fata Morgana. Sie können und dürfen ja weiterhin Klagen erheben. Dass die keine Chance auf Erfolg haben ist dabei irrelevant.
Also haben Sie kein Recht auf Widerstand.Bye
PS: Siehe auch hier https://grundrechte-faq.de/widerstandsrecht-art-20-abs-4-gg/
So ein Recht, definiert sich am Ende immer durch den Erfolg. Man mag das Siegerjustiz oder Recht des Stärkeren nennen, aber am Ende läuft es immer darauf hinaus, wenn wenn eine relevante Menge den gewaltfreien Diskurs nicht mehr für sinnvoll hält.