Zunächst ist festzustellen, dass "der Staat" weder etwas "in seine Gesetze schreibt" noch solche beschließt. Es sind gewählte Parlamentarier, die Gesetze beschliessen. "Der Staat", sofern man das Gesamtgebilde aus Land, Menschen, Rechtssystem .. so teilen will, besteht vor allem aus dessen Verwaltung, den Behörden, Vollzugsorganen etc. Dieser oft als "Staat" bezeichneter Teil ist nicht der Gesetzgeber.
Zudem möchte ich daran erinnern, dass es in Deutschland die Möglichkeit gibt Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Auch wenn das BVerfG mehr und mehr dazu neigt Regierungshandeln abzunicken, was ggf. daran liegt, dass auch diese Richter weniger unabhängig und der Politik näher sind, als viele annehmen, so hat das Gericht dennoch nicht wenige Gesetze als verfassungswidrig kassiert. Eine Liste der ab 1990 für nichtig bzw. verfassungswidrig erklärten Gesetze findet man unter
https://www.bundestag.de/resource/blob/274408/55f0885b7fb0f4a39cdc69a96ecb664d/Kapitel_10_06_F__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_Bundesgesetze-pdf-data.pdf
Die obige Liste enthält nur ca. 50 Prozent aller Urteile seit den 1950er Jahren. Die Zahl der jeweils vom BVerfG kassierten Gesetze über alle Wahlperioden zeigt
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/420671/umfrage/anzahl-der-fuer-nichtig-oder-verfassungswidrig-erklaerte-bundesgesetze/
Ältere Entscheidungen reichen vom Verbot der Kommunistischen Partei, über die Neuordnung von Bundesländern und Kanzler Adenauers TV-Sender, dem ersten Gesetz zur Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bis zur Ablehnung des Verlangens von Angehörigen des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer die Bundesregierung möge den Forderungen der RAF nachgeben. In anderen Entscheidungen werden Gesetze als teilweise verfassungswidrig betrachtet, teils mit weitreichenden Folgen. Dazu gehört z. B. das Urteil zur Volkszählung 1983, das das Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" etabliert.
M. Boettcher
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.12.2021 10:38).