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  • Lord Valdemar

701 Beiträge seit 26.05.2021

juristische Ausnahmeregelung

Dem Souverän (Bürger) wurden dadurch nahezu alle Möglichkeiten genommen in den "demokratischen" Prozess einzugreifen.

Genau deswegen wurde 68 dem Artikel 20GG noch das Widerstandsrecht zugefügt. Im Prinzip hat das BVerfG durch seine Entscheidung(Rechtsweg ausgeschöpft) den Weg dafür nun frei gemacht.

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