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  • Greta Reset

973 Beiträge seit 23.04.2021

Re: Auch gut, lief neulich nachts: Dem Sterben zum Trotz

Früher hatten die Krankenkassen noch die Beerdigungskosten mit getragen. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall.

Heute wirst du solange es Technisch möglich ist, am Tod gehindert; dein Sterben wird Unerträglich lang!

Das lässt sich nur Anwaltlich durch eine Patientenverfügung Verhindern. Das heißt im Klartext, es muss jemand aufpassen op deine Patientenverfügung eingehalten wird. Gerade wenn es sich um Kirchliche Einrichtungen handelt, daß dein letzter Wille und dein Recht auf Menschenwürde am Lebensende eingehalten werden!

Glück und Freiheit Greta

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