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  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Du weißt es nicht? Da kommt der Gerichtsvollzieher....

r8sta schrieb am 10.12.2021 21:26:

Ordnungswidrigkeit und Strafbefehl? Einfach mal...(Dieter NUHR)

Ordnungshaft? gibt es nicht.
Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten gibts auch nicht.
Pfändung? Könnte möglich sein, darf aber nicht "unverhältnismäßig" sein.
Notfalls Konto schlank machen.(Pfändungsfreigrenze ca 1000€)

Du weißt es nicht? Da kommt der Gerichtsvollzieher. Gleich mit netten Polizisten. Der hat so einen roten Zettel, auf dem steht „Haftbefehl“. Das ist dann Deine Eintrittkarte in ein Konzert: Das der Heuler in der zuständigen JVA.

Irgendwann fällt dem zuständigen Richter auf, dass Dein Name schon oft vorkam. Und dann gibt es auch mal einen Beschluss, Deinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.

Das Ergebnis könnte ich vorhersagen...

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