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  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Re: Du weißt es nicht? Da kommt der Gerichtsvollzieher....

Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 11.12.2021 16:55:

Haftbefehle schliesslich werden nur ausgestellt, falls ein Schuldner der letztendlich geforderten Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung zu den Vermögensverhältnissen nicht nachkommt

Unsinn. Hier geht es nicht um die „Eidesstattlichen Erklärung zu den Vermögensverhältnissen“.

bzw wenn bei besonders hohen Forderungen sog. "erhebliche Verdunkelungs-" und/oder "Fluchtgefahr" droht und idR bereits mindestens ein Versuch einer gewöhnlichen Festnahme gescheitert ist.

Das Beitreiben einer Forderung und "erhebliche Verdunkelungs-" und/oder "Fluchtgefahr" sind hier auch nicht gegenständlich.

Zudem besteht der „Versuch einer gewöhnlichen Festnahme“ vorliegend wohl eher aus einem „Stellungsbefehl“. Da steht drin, bis wann Du (jaja... diese Impfverweigerer) Dich in der JVA zu zeigen hast. Kommst Du dem nicht nach geht der Haftbefehl als Fahnundung an die Bullerei.

Schon gewusst? Die Wir wollen Euch auch den Führerschein und alle Arten von Waffenscheine abnehmen. Wegen Unzuverlässigkeit.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.12.2021 22:37).

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