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  • frankenshots4you

62 Beiträge seit 05.08.2021

Unzählige und allzu berechtigte Gründe sprechen dagegen

Verfassungsrichter nicken den Entzug von Freiheitsrechten ab

Durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fühlt sich die politische Führung in ihrem Gebaren mit dem schweren Entzug von Freiheitsrechten bestärkt. In zwei Beschlüssen hatte das Gericht entschieden, schwerwiegende staatliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen seien grundrechtskonform. Gegen diese sogenannte (inzwischen ausgelaufene) Bundesnotbremse hatte es rund 300 Verfassungsbeschwerden gegeben, darunter auch von etwa 80 FDP-Bundestagsabgeordneten. Diese „Bremse“ legte einheitliche Maßnahmen bei einer „Inzidenz“ von 100 fest.

Gefahr für die (ungeimpfte) Minderheit durch eine Tyrannei der (geimpften) Mehrheit

Mit der nun in Gang gesetzten direkten Impfpflicht für alle will man die Minderheit der Ungeimpften per Gesetz in die Mehrheit der Geimpften zwingen. Wohl herrscht in einer parlamentarischen Demokratie die Mehrheitsregel. Doch ist sie als Methode nur ein Verfahrensprinzip der Demokratie. Daher darf das Mehrheitskriterium nicht gleichgesetzt werden mit (schrankenloser) Legitimation der Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, denn diese kann in eine Tyrannei der Mehrheit münden und einen Teil der Bevölkerung mit Hinweis auf die Mehrheitskonzeption zum Nicht-Volk machen. Dieser Schutz der Minderheit vor der Mehrheit ist im Grundgesetz verankert und in die Obhut der Verfassungsrichter gegeben.

Die Impfgegner haben höchst beachtliche und berechtigte Gründe

Menschen, die diese Corona-Impfung ablehnen, haben dafür Gründe, die sich längst als höchst beachtlich und berechtigt herausgestellt haben. Sich über sie hinwegzusetzen, verletzt das persönliche Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf die Unverletzlichkeit der Freiheit als Person (Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz). Die Impfpflicht ist, weil unverhältnismäßig und für das Ziel nicht hinreichend geeignet, nicht nur rechtswidrig, sondern grundrechtswidrig. Die staatlichen Anmaßungen, die Impfgegner mit immer mehr Freiheitsentzug zu überziehen, sie der öffentlichen Ächtung durch Politik und Medien auszusetzen und sie in der (geimpften) Gesellschaft auszugrenzen, ist als indirekte Impfpflicht ausdrücklich gewollt.

Die Unbeugsamen wollen die Impf-Fanatiker jetzt mit der direkten Impfpflicht zwingen

Nicht alle Impfgegner haben diesem Druck, dieser indirekten Impfpflicht, aus verständlichen beruflichen Gründen widerstanden, aber viele sich ihm noch immer nicht gebeugt. Sie fühlen sich durch ihn in ihrer Ablehnung noch zusätzlich bestärkt. Ihnen wollen die Impf-Fanatiker in Politik, Medizin und Medien jetzt mit der direkten Impfpflicht ans Leder, wohl nicht mit körperlicher Gewalt („Impfzwang“), aber weiterem Verweigern mit unverhältnismäßig hohen Bußgeldern und Haft (Beispiel Österreich).

Staatsrechtler Murswiek: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig

Schon die indirekte Impfpflicht kollidiert mit dem Grundgesetz. Für sie kommt der Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek in seinem Gutachten, kurzgefasst, zu diesem Ergebnis: „Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig.“ (Das ganze Gutachten, abgegeben für die Initiative freie Impfentscheidung e.V. finden Sie am Ende des Artikels). Was für die indirekte Impfpflicht gilt, trifft erst recht für die jetzt gewollte direkte zu.

Eine Anfrage aus dem EU-Parlament zur Impfpflicht

Aufmerksam machen möchte ich zum Abschluss noch auf eine Parlamentarische Anfrage von 17 Abgeordneten des EU-Parlaments (MdEP) vom 22. Oktober 2021, gerichtet zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission (Aktenzeichen: E-004802/2021). Sie bezieht sich auf eine Resolution des Europa-Rates gegen eine allgemeine Impfpflicht und lautet:

„Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: ‚Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.‘ Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen Covid-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, ‚dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte‘, und ‚dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden‘.

1. Wie hat die Europäische Union diese Entschließung umgesetzt?

2. Steht diese Resolution im Widerspruch zur Einführung einer Impfpflicht für Beamte der Europäischen Union?“

Von der Leyen kümmert die Resolution des Europarates nicht

Die Antwort der EU-Kommission liegt mir noch nicht vor. Das Wichtige daran ist, dass sich der Europarat offenkundig gegen eine allgemeine Impfpflicht ausspricht, weil er will, dass EU-Kommission und EU-Staaten die Bürger darüber aufklären, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und die Bürger nicht unter Druck gesetzt werden dürfen. Was aber vorliegt, ist, dass inzwischen das Gegenteil geschieht. Ganz vorn dabei Kommissionspräsidentin von der Leyen. Sie kümmert sich einen Dreck um die Resolution. Sie will die Impfpflicht für die gesamte EU.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.12.2021 10:26).

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