Ansicht umschalten
Avatar von fastix
  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Wenn ein Dummer Kiffer versucht einen normal klugen zu belehren...

Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 11.12.2021 16:31:

fastix schrieb am 11.12.2021 09:45:

Ein Ordnungswidrigkeit ist eine Straftat.

AAAUUUUUUUAAA!!!!!

Dummheit tut also auch bekifft weh?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügiger zu wertende rechtswidrige Tat, die eben KEINE Straftat darstellt.

Eine Straftat ist per Definition jede Tat, die von einer Strafe bedroht ist.

Straftaten sind also Verbrechen und Vergehen. Zu den Vergehen gehören neben den kleinen Straftaten (alles unterhalb 1 Jahr Mindeststrafe) eben auch die Ordnungswidrigkeiten.

Schau mal in Wikipedia nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)

Und ab dem Gelten einer Impfpflicht sind Impfverweigerer eben Straftäter.

Nein!

Doch, denn es werden empfindliche Strafen vorgesehen und verhängt werden.

Und dann heißt es Geldstrafe, irgendwann Haftstrafe, irgendwann auch Klapsmühle.

Wieder falsch.

Nein. Richtig wäre es nur wenn der Gesetzgeber es bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit belässt - Aber das ist nämlich unwahrscheinlich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

Das heißt "Verwarnungsgeld", ggf. auch "Bussgeld" und (ebenfalls ggf.) "Erzwingungshaft".

Stimmt nur, wenn es bei der Ordnungswidrigkeit bleiben sollte. Sonst Haft oder Geldsstrafe, die gemäß den Tagessätzen absitzen darfst. Kannst ja vor der FDP-Zentrale dafür demonstrieren, jedesmal bis zu 6 Wochen zu sitzen. (Das passt auch prima für die ersten beiden Impfungen :-) )

Wird eine Geldbuße nach dem OWiG nicht bezahlt, kann die Verwaltungsbehörde beim zuständigen Gericht Erzwingungshaft nach den §§ 96, § 97 OWiG beantragen. Die Erzwingungshaft kann nur einmal für jede verwirkte Buße angeordnet werden und darf maximal sechs Wochen dauern.

Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geldbu%C3%9Fe_(Verwaltungsrecht)#Nichtzahlung_einer_Bu%C3%9Fe

Aber der Gesetzgeber wird es vorhersehbar nicht dabei belassen, sondern eine eigenen Strafrahmen im Gesetz vorsehen.

Hör doch endlich mal damit auf, unentwegt über Dinge zu dozieren, die weit jenseits des für dich beobachtbaren Universums liegen.

Wenn Du keine Ahnung hast, dann solltest nicht versuchen, Klügere zu belehren. Das genau ist nämlich dumm - und mit Verlaub auch dämlich!

Mit dem letztgenannten kennst du dich besser aus.
Da muss ich passen, du einschlägig klapsgemahlener Begutachtungskandidat.

Tja. Aber ich wurde durch das Gutachten für gesund erklärt und wegen erwiesener Unschuld frei gesprochen. Bei Dir kann es passieren, dass ein Verfahren eingestellt wird, Du dann aber als Gefahr für Dich oder andere in der Klapse landest.

Komm mir ruhig nochmal mit dem Scheiß...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.12.2021 21:49).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten