Genau dafür ist Artikel 2 GG geschaffen! Als ein Schutzrecht des Individuums gegen die Staatsmacht. Und es gibt bei Corona auch bisher keinerlei hinreichende Begründung für eine allgemeine Impfpflicht. Dies wird hier noch näher, sogar mit Bezug zu Art.1 GG, ausgeführt:
https://netzwerkkrista.de/2021/12/17/impfnebenwirkungen-und-menschenwuerde-warum-eine-impfpflicht-gegen-art-1-abs-1-gg-verstoesst/
Wenn allerdings der Rechtsstaat in diesem Land deshalb außer Kraft gesetzt wird, weil ein Gesundheitssystem, das von Politikern - auch in der Pandemie - noch geschliffen worden ist, nun dazu missbraucht werden kann, dann verzichte ich darauf, dieses Gesundheitssystem im Fall eines schweren Coronaverlaufs auf einer Intensivstation in Anspruch zu nehmen.
Wenn man schon die Grundrechte von Bürgern, vor allem von ungeimpften Bürgern, hierzulande glaubt einschränken zu können mit der Begründung, dass die intensivmedizinische Versorgung zusammenbrechen könnte, dann muss aus rechtsstaatlicher Sicht die Möglichkeit bestehen, durch persönlichen Verzicht im Sinne einer Patientenverfügung auf diese medizinische Intensivversorgung im Falle eines schweren Coronaverlaufes seine Grundrechte in vollem Umfang zu erhalten. Derjenige, der darauf verzichtet stellt - geimpft oder ungeimpft - keine Bedrohung mehr dar für die Intensivstationen, der Staat (so er denn ein freiheitlicher Rechtsstaat ist) hat nun wirklich kein Grund mehr, seine Grundrechte einzuschränken!
Somit ist die Corona-Intensiv-Verzichtserklärung als Patientenverfügung dem Impfpass mit Booster gleichzustellen ohne jede Einschränkung, ja mehr noch, wer darauf verzichtet ist definitiv damit keine Gefahr mehr für die Situation auf den Intensivstationen, das aber ist die einzig staatliche Rechtfertigung, welche für diese Grundrechteeinschränkung genannt werden kann!