Bis heute muss 2G-kontrollierendes privates Sicherheitspersonal - lediglich - nur auf Corona negativ getestet sein; ist so ähnlich, wie Corona-Masken-Pflicht zu kontrollieren ohne selber einen entsprechenden Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Bis heute muss 2G-kontrollierendes privates Sicherheitspersonal - lediglich - nur auf Corona negativ getestet sein; ist so ähnlich, wie Corona-Masken-Pflicht zu kontrollieren ohne selber einen entsprechenden Mund-Nase-Schutz zu tragen.