XavierS schrieb am 27.12.2021 10:02:
Corona-Impfpflicht in Deutschland: Gefängnisstrafen für Impfverweigerer möglich
https://www.anonymousnews.org/2021/12/16/impfpflicht-deutschland-gefaengnisstrafen-fuer-impfverweigerer/Corona: 60.000 Wissenschaftler und Ärzte fordern ein sofortiges Ende der Massen-Impfungen
https://www.anonymousnews.org/2021/12/13/corona-60-000-wissenschaftler-fordern-ende-der-impfungen/
Der Autor versteht das offenbar nicht was gemeint ist.
Die Gefängnisstrafe ist keinesfalls Folge des Verstosses gegen die Impfpflicht sondern nur Folge der Verweigerung der Offenlegung der Vermögenswerte wenn das Bussgeld im gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben wird und es nichts euinfaches zu Pfänden gibt - wie bei allen solchen Forderungen.
Jeder Impfverweigerer der Impfpflicht, der entweder das Bussgeld zahlt oder gepfändet werden kann (Arbeit, Immobilien, Auto etc) oder wenn nicht dann seine Vermögenswerte offenlegt, sobald er das im gerichtlichen Mahnverfahren muss kommt nie ins Gefängnis.
Jeder der im gerichtlichen Mahnverfahren ist egal woher die Forderung stammt, sei es nicht gezahlte Bussgelder oder nicht bezahlte Amazonbestellungen oder GEZ Forderungen kann ins Gefängnis kommen wenn er seine Vermögenswerte nicht offenlegt.
Gysi fordert gar nichts das ist schon "immer" so in Deutschland, dass wenn jemand den "Offenbahrungseid" ablegen muss weil er Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren nicht begleicht ins Gefängnis kommen kann- das hat aber 0 damit zu tun weshalb es diese Forderung gibt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.12.2021 10:44).