Benmau schrieb am 25.12.2021 11:17:
....Der Staat verpflichtet zu etwas; aber er übernimmt auch die Verantwortung.....
die Verantwortung vielleicht, aber nicht die Kosten. Vergleichbar z.B. mit dem "Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste" (des Norddeutschen Bundes vom 9. November 1867).