zero.g schrieb am 25.12.2021 19:18:
jsjs schrieb am 25.12.2021 19:15:
Die bürgerlichen Freiheiten bestehen genaugenommen in lauter Erlaubnissen, die der Staat erteilt.
Seltsame Rechtsauffassung. In dem Deutschland, welches ich bislang kannte war grundsätzlich erstmal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Das ist ja dasselbe in grün. Es ist der Staat, der das Subjekt der Sache ist. Er entscheidet darüber, was erlaubt und was verboten ist.
Und "rechtsfreie Räume" sind etwas, was er schnellstmöglichst schließt. So gibt es dann eine Rechtslandschaft, in der haarklein geregelt ist, was der Bürger darf.