zero.g schrieb am 25.12.2021 19:18:
jsjs schrieb am 25.12.2021 19:15:
Die bürgerlichen Freiheiten bestehen genaugenommen in lauter Erlaubnissen, die der Staat erteilt.
Seltsame Rechtsauffassung. In dem Deutschland, welches ich bislang kannte war grundsätzlich erstmal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Dann lebst Du in einen anderen Deutschland als ich.
Parken darf man überall, ausser wo es explizit verboten ist.
ein wunder, dass es so rum ist und nicht anders rum.
Für jeden anderen Furz braucht man Erlaubnisse, Genehmigungen.
Sogar zum Angeln …