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  • M.O.I Abt. Wiederbeschaffung

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2020

Ist Impfpflicht in Griechenland auch ein eine aufgeklärte Einwilligung gebunden?

60+ ist vielleicht ein wenig jung, wenn man sich die Euromomo-Daten ansieht. Hohe Sterblichkeit in allen Altersgruppen 15-74 Jahre, die - zumindest in Deutschland - nicht mehr mit Corona zu erklären ist.

Demzufolge könnte man schon zu der Conclusio kommen, die Altersgruppen 75+ profitieren von der "Impfung", die anderen eher nicht. (Sterblichkeitsanstieg der Altersgruppe 0-14 eher durch RSV)

Aber nun, der Ansatz "60+" ist da immerhin schon ein mal ein nicht ganz realitätsferner Ansatz. Zumal in diesen Altersgruppen die Zahl der Booster für den "Rest des Lebens" (und damit das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen) relativ überschaubar ist.

Die Frage der Ausgestaltung der "Impfpflicht" ist natürlich nicht so ganz ohne. Muss der "Impfpflichtige" in Griechenland seine aufgeklärte Einwilligung zu dem medizinischen Eingriff erteilen? Wie sind die rechtlichen Folgen, wenn nach der verpflichtenden "Schutzimpfung" Impffolgen auftreten? Welcher Impfstoff wird da für eine solche "Schutzimpfung" verwendet? Hat der Delinquent die Auswahl? Oder wird gespritzt, was grade verfügbar ist?

Nach deutscher Verfassung - oder sollte man mittlerweile besser sagen, den unverbindlichen, fast schon demokratischen, aber im Falle des Falles doch wohl eher dogmatisch-unfreien (s. Urteil zur Bundesnotbremse) Grundordnung - wir man die Impfpflicht dann ja wohl eher als Nötigung einspuren, Bußgeld wer sich ohne passende "Impflegitimation" (Ablauf nach 6 Monaten) in der Öffentlichkeit aufhält. Damit auch jeder brav die Einwilligung zur vorläufigen Erschießung ... äh Impfung ... unterschreibt. Aufgeklärt über Risiken und Nebenwirkungen. Wie es sich gehört.

Ich habs echt sowas von satt. Suche schon ne Zugstrecke, auf die ich mich dann passend mit einem "Impfpflicht nein danke" Schild stellen kann. anders wirds wohl nicht mehr gehen.

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