Das Spiel ist leicht zu entlarven wenn man unter Fristsetzung und bei Ankündigung der Einforderung der Verluste und Folgeschäden bei Zuwiderhandlung ein ernsthaftes Impfangebot einfordert, und zwar direkt über einen Anwalt.
Das gilt schon jetzt wenn man nicht an die Arbeitsstätte gelassen wird (kann quasi Berufsverbot bedeuten), und es gilt erst Recht wenn die Impfpflicht kommt. Denn zur Pflicht gehört auch das Recht diese erfüllen zu können. Und das bedeutet dass ein Covid-Impfstoff angeboten werden muss, welcher garantiert und wissenschaftlich (doppel-blind, peer-reviewed) nachgewiesen sterile Immunität und Fremdschutz bietet und keine Nebenwirkungen oder Langzeitschäden verursacht. Das alles muss entsprechend nachgewiesen sein und Haftungsfrage nicht nur geklärt sondern auch bereits finanziert sein (wir sprechen ja hier nicht von Dieselmotoren sondern von Menschenleben und Familien!).
Dieses Impfangebot habe ich noch nicht bekommen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.12.2021 14:39).