Zwar will man aus Deutschland keine Flüchtlinge nach Griechenland zurück schicken - wegen der Verhältniosse dort - jedoch wenn es um die Impfpflicht-Agenda der etablierten Parteien und Medien geht, dann ist wohl jedes Beispiel recht, das in diesem Sinne gemacht werden kann. Doch warum beharrt man derart auf einer Impfpflicht, deren effizienz nun wirklich fraglich ist, wenn wir mit 70% geimpfter Bevölkerung heute schlimmer dran sind als vor einem Jahr mit 100% ungeimpfter Bevölkerung?
Wer Geimpft ist, ist doch geschützt vor schwerem Verlauf, das zumindest scheint zuzutreffen. Natürlich kann er sich ebenso infizieren oder andere anstecken wie ein Ungeimpfter, wobei ich die Sicherheit eher bei einem getesteten Ungeimpften, als bei einem ungetesteten Geimpften sehe.
Aber weil die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs bei Geimpften geringer ist als bei Ungeimpften, dürfen Geimpfte ihre Grundrechte wieder wahrnehmen, Ungeimpfte dagegen nicht! Man muss sich schon an die Substanz dieser Begründung halten!
Nur weil der Ungeimpfte eine höhere (wie hoch genau) Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufes im Falle einer Coronainfektion hat, dürfen ihm also seine Grundrechte weiter vorenthalten werden, denn durch diese Wahrscheinlichkeit erhöht der die Gefahr einer Überlastung der Intensivstationen. Im Prinzip müsste es in unserem Rechtsstaat demzufolge die Option des Verzichts auf eine intensivmedizinische Behandlung im Falle eines schweren Coronaverlaufs geben, durch die man wieder seine Grundrechte erhält. Hierfür wäre analog einer Patientenverfügung eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen und die Frage nach einer Impfpflicht wäre vom Tisch! Diese Option halte ich für zwingend aus rechtsstaatlicher Sicht, hier gilt es die Willensfreiheit in Bezug zu der zu erreichenden Absicht der Zwangsnorm zu setzen und abzuwägen! Durch diesen Verzicht wird das eigentliche Ziel erreicht.
Weiterhin erschreckt es mich, wie wenig die erfolgreiche medikamentöse Behandlung der Infektion in den öffentlichen Diskurs vordringt. Dabei lassen sich mit zugelassenen Medikamenten (z.B. monoklonale Antikörper) schwere Verläufe sehr erfolgreich und effizient verhindern und das bei sehr geringen Nebenwirkungen. Auch in der Frühdiagnostik schwerer Verläufe gibt es erhebliche Fortschritte mit Urintests, die scheinbar auch nicht deutsche Diskursreife zu entwickeln vermögen.
Warum setzt man derart auf einen bisher noch nicht dagewesenen Eingriff in die Grundrechte der Bürger, wenn es doch jetzt schon erfolgsversprechende Alternativen gibt, die definitiv das "mildere Mittel" im Sinne der Erfordernisse an die Grundrechte einschränkende Maßnahmen in einem Rechtsstaat sind?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.12.2021 13:31).