In Gottes Lääänd -le Baden- Württemberg gilt für "Religiöse Veranstaltungen" einzig und allein die Masken - und die 1,5m- Abstandspflicht.
Ich nehme an, weil Religion dort zu dem "Täglichen Bedarf" gehört, ohne welchen ein anständiger Bürger nicht in den Himmel kommt.
Und zwar auch dann nicht, wenn er (zuvor) ins Krankenhaus kommt.
Denn bei der kirchlichen Krankenhausseelsorge wirds dann dort echt gefährlich.