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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

In BW gilt für "Religiöse Veranstaltungen" nur Masken- und Abstandspflicht

In Gottes Lääänd -le Baden- Württemberg gilt für "Religiöse Veranstaltungen" einzig und allein die Masken - und die 1,5m- Abstandspflicht.

Ich nehme an, weil Religion dort zu dem "Täglichen Bedarf" gehört, ohne welchen ein anständiger Bürger nicht in den Himmel kommt.

Und zwar auch dann nicht, wenn er (zuvor) ins Krankenhaus kommt.
Denn bei der kirchlichen Krankenhausseelsorge wirds dann dort echt gefährlich.

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