.. aber due dumme Meute liebt dieses süße Futter.
So was nennt sich "konkludentes handeln", d.h. wir tun alle so, als ob es ein "Fraktionszwang" gäbe.
in Wirklichkeit ist das GG auch für Abgeordnete verbindlich:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
Und daher kann es auch kein Fraktionszwang geben, höchstens eine freiwillige Handlung.