Ich glaube er möchte auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und im Speziellen auf das Prinzip des „Milderen Mittels“ hinaus.
Kurz:
""Der Ausdruck "Milderes Mittel" ist ein Fachbegriff aus dem Verfassungsrecht. Wenn ein Gesetz Grundrechte einschränkt, ist dies nur in dem Umfang zulässig, wie dieser Eingriff tatsächlich erforderlich ist, um ein anderes, mindestens ebenso hochstehendes Verfassungsziel zu erreichen. Kann dieses Ziel genausogut durch eine Alternativ-Maßnahme erreicht werden, die jedoch mit deutlich geringeren Beschneidungen von Grundrechten einhergeht, so wird diese Alternativmaßnahme als "Milderes Mittel" bezeichnet. Existiert zweifelsfrei ein Milderes Mittel, ist der Gesetzgeber gehalten, dieses Instrument anstelle der ursprünglichen, nun nicht mehr erforderlichen Lösung einzusetzen.""
Siehe: http://www.milderes-mittel.de/
Genauer: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/
Wenn davon auszugehen ist, dass die Freigabe von Patenten und die Zulassung von klassischen Totimpfstoffen ausreicht um gleichwirksam die breite Masse der Bevölkerung zu schützen, ist sein Recht auf körperliche Unversehrtheit höher einzuschätzen als die Interessen der Pharamkonzerne, oder der (Außen-)Politik. Somit würde die Patent- und Impfstofffreigabe das mildere Mittel darstellen, welches unter diesen Umständen zwingend gewählt werden müsste, da wir uns sonst von einem fundamentalen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verabschieden würden.
Da das Misstrauen in die Impfstoffe "neuartiger Technologie" einer Hauptgründe für die Ablehnung ist und im Falle einer Impfpflicht mit Widerstand und "einer jetzt erst Recht - Haltung" zu rechnen ist, könnte er damit durchaus Recht haben.
Im Grundsatz geht es doch um den Schutz der Gesundheit Anderer. Somit wäre hier auch grundsätzlich zu fragen, welche Maßnahmen dem zu Schützenden zuzumuten sind. Ist die freiwillige Einnahme von Vitamin D (mit K2) und Zink, regelmäßiges Sporttreiben, eine freiwillige Diät , oder die freiwillige Aufgabe einer anderen ungesunden Lebensweise zum Selbstschutz zumutbar? Nachweislich sind dies Risikofaktoren, bzw. Maßnahmen die geeignet sind schweren Verläufen effektiv entgegen zu wirken.
Man muss hierbei beachten, dass es sich bei der Seuche um Höhere Gewalt handelt und dadurch dem Selbstschutzaspekt eine besondere Bedeutung zukommt.
Was wiegt schwerer, die mehr oder weniger freiwillige Einschränkung der Lebensweise des einen (aus Selbstschutzgründen), oder ein faktischer Verstoß gegen das körperliche Unversehrtheitsgebot? (Impflicht = faktischer Impfzwang)
Da beide Rechte in Art.2 GG stehen und somit ungefähr gleich hoch angesiedelt sind eine Interessante Fragestellung.
Und auch eine der spalterischsten dazu!
Beide Rechte stehen nicht umsonst in Art.2. Es handelt sich um die am schützenwertesten Güter überhaupt!
Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass sich Manche aus dem einen oder dem anderen Grund in Ihrem Kern getroffen oder bedroht fühlen und sich recht unversöhnlich gegenüber stehen. Zum Glück trifft zumindest Letzteres nicht auf Alle zu!
Die Patent- und Impfstofffreigabe bedroht lediglich die Interessen der Pharmakonzerne und (Außen-)Politik, entspannt hingegen den gesellschaftlichen Konflikt.
Welches ist das "Mildere Mittel"?
Ich finde Aufeinander Zugehen immer die beste Option. Ob nun um die 90% (initial) Infektionsschutz bei Biontech (20% nach 6 Monaten), oder 50-60% initial beim bisherigen Totimpfstoff aus China, mit der Option auf tendenziell bessere Wirksamkeit gegen Virusvarianten... der Unterschied ist nicht so groß, als dass man dafür den Gesellschaftlichen Frieden opfern müsste.
Gruß
DerWoDa