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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

Sollte man einen neuen Satz in die Präambel des Grundgesetzes aufnehmen?

Und müsste der dann in etwa so lauten ? :

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deurschland gilt nur so lange völlig ohne Einschränkung , wie es nicht tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Besteht aber die Gefahr, dass Teile der Bevölkerung (einzelne) Grundrechte in strittigen Situationen in Anspruch nehmen wollen, dürfen diese durch Gerichte so uminterpretiert werden, dass die Inanspruchnahme erheblich behindert oder ganz unmöglich gemacht wird. Natürlich darf das nur unter Wahrung des Prinzips der Verhältnimäßigkeit und der äußersten Gefahrenabwehr geschehen.

Die Beurteilung einer ausreichenden Verhältnismäßigkeit und der dringlichsten Gefahrenabwehr soll einzig und allein einer von der Regierung eingesetzten Expertenkommission vorbehalten bleiben.

Diese wird geleitet von einem hohen General der Streitkräfte.

Sollte die Kommission kein einstimmiges Votum zustande bringen, entscheidet dieser General nach eigenem billigen Ermessen über die Zuläsigkeit von Beschwerden bei den Gerichten bezüglich der Verfassungskonformität von Gesetzesn und Anordnungen der Bundes- und Länderverwaltungen.

Erläuterung:
Durch diesen Hinweis in der Präabel soll noch einmal eindrücklich auf den liberalen Geist des Grundgesetzes hingewiesen werden . Und Gesetzesvorlagen sollten sich ausschließlich an diesem Geist orientieren. Und zwar selbst dann, wenn einzelne Artikel des GG diesem Geist entgegenzustehen scheinen.
Alles wird neu:
Ein Volk - ein Geist - im Grundgesetz !

Eine solche Klarstellung in der Präambel könnt ein für alle mal den kräftezehrenden Parteienstreit und die Verhinderung des Durchregierens wegen altertümlicher Rücksichtnahme auf Einspruchsrechte der Bundesländer beenden. Denn eine Gewaltenteilung in getrennte Legislativ- und Exekutivrechte von Ländern und Bund wird der neuen Lage nicht mehr gerecht.

Wir kennen jetzt keinen Parteienstreit mehr - wir kennen nur noch
OMIKRON !

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