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  • von-wegen-KB

438 Beiträge seit 15.11.2021

Wäre unser Rechtsstaat intakt, gäbe es keine Frage nach der Impfpflicht!

Denn für eine solche Impfpflicht müsste nachgewiesen werden, dass diese Impfung geeignet ist, verhältnismäßig sowie das mildeste Mittel!
Bei objektiver Betrachtung wird sich das nicht feststellen lassen. Allerdings wenn man das oberste Gericht des Landes mit einem linientreuen Parteisoldaten besetzt - selbst wenn sein beruflicher Werdegang ihn dafür nicht qualifiziert - dann bekommt man das, was die Regierungspartei sich schon immer wünschte und dereinst in Teilen Deutschlands sogar als Lied singen ließ "Die Partei, die Partei, die hat immer Recht ...."!
Doch mit dem Wortlaut und dessen Bedeutung in unserem so verfassten Grundgesetz ist das dann eben nicht mehr im Einklang.

Aber Recht war schon immer eine Frage der Macht und selbst wenn das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit aus Art.2 GG ein Schutzrecht des Individuums vor der Macht des Staates ist, so hindert es unsere Regierung offensichtlich nicht daran, dies zu umgehen.

Doch wer allen Ernstes im Fall einer Impfpflicht weiter behaupten möchte, wir hätten immer noch einen freiheitlichen Rechtsstaat, der muss bereit sein anzuerkennen, dass der verbindliche Verzicht auf intensivmedizinische Behandlung bei schwerem Coronaverlauf eine Befreiung von der allgemeinen Impfpflicht zwangsläufig zur Folge hat.

Eine weitere Frage wäre noch, ob im Falle einer allgemeinen Impfpflicht die Option einer bewussten Ansteckung, welche in den allermeisten Fällen zu einer Genesung führt dem Einzelnen auf Verlangen als Alternative zur Impfung angeboten werden muss.
Schliesslich gelten Genesene weit besser und länger geschützt als die Gen-Geimpften, so dass diese Option in den freien Entscheidungsbereich des Einzelnen zu stellen sein müsste.

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