Bei Rentnern, Rentenkürzung, bei Menschen die nach SGBII und SGBIII Leistungen beziehen Leistungskürzungen, ansonsten geht noch Einbehalt von sonstigen Sozialleistungen wie Eltern-, Wohn- oder Familiengeld. Lustig wird es ja bei Selbstständigen, Unternehmern etc. Die werden sich wohl alle Anwälte nehmen oder der Einfachheit halber nur einen Arzt kennen, der ihnen auch ohne "Pieks" irgendeinen C19-Stoff in's Impfbuch schreibt.