Der Fraktionszwang ist laut GG schlicht verboten. Dass dieser nun "ausnahmsweise" mal nicht gelten soll, ist ein Tritt in die Eier aller Demokraten die diese Bezeichnung verdienen. Aber wen interessieren heute noch GG und demokratische Grundsätze. Was nicht passt, wird passend gemacht und - wie gerade zu sehen, durch das ehemals unabhängige Bundesverfassungsgericht auch noch beglaubigt und für superplusgut befunden.