ob alle Artikel des GGs wieder uneingeschränkt gelten oder
dann bald nur noch §20 Absatz 4.
Bisher wurden eingeschränkt:
Die Pressefreiheit,
Das Versammlungsrecht,
Die Freizügigkeit,
Die körperliche Unversehrtheit,
Das Selbstbestimmungsrecht,
Das Demonstrationsrecht.
Und das sind nur die Einschränkungen die mit Corona kamen.
Die Ausdehnung der Befugnisse der Bundeswehr auf weltweite Kriegseinsätze und die Schaffung einer Armee für das Innere, die sogenannte Bundespolizei, kommen da noch hinzu.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.03.2022 15:35).