Carnivore99 schrieb am 18.03.2022 13:00:
..... Denn der Art. 2 des GG gilt nun 'mal weiterhin, ob es denen paßt oder nicht.
Du meinst den hier, oder ?
Art 2 GG:
"....In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Carnivore99 schrieb am 18.03.2022 13:00:
..... Denn der Art. 2 des GG gilt nun 'mal weiterhin, ob es denen paßt oder nicht.
Du meinst den hier, oder ?
Art 2 GG:
"....In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."