Also es ist richtig interessant, weiviele Leute in meinem Bekanntenkreis (teilweise Mitarbeiter ganzer Firmen, die nicht systemrelevant sind) deutlich unter 60 sind und bereits geimpft wurden und definitiv keiner priorisierten Gruppe angehören.
Wie klappt das (in BW): Wenn jemand pflege- oder berteuungsbedürftig ist, darf diese Person, wenn sie in keiner Pflegeeinrichtung untergebracht ist, zwei Personen benennen, die priorisiert geimpft werden können. Der Witz dabei ist, dass die Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit nicht nachzuweisen ist. Es genügt nur die Unterschrift auf einem vom Sozialministerium im Internet herunerladfbaren Formular, sowie eine Kopie des Passes der ausstellenden Person beim ersten Impftermin mitzubringen.Man muss das lediglich vorweisen, kontrolliert wird gar nichts (manche Ärzte wollen sich das nicht mal richtig ansehen). Das geht dann so weit, dass die Oma der Freundin ihrer Enkelin solch eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese noch nicht einmal die Großmutter kennt und problemlos geimpft wird.Und von staatlicher Seite sind wohl keine Sanktionen zu befürchten (Insbesondere ist nicht der Wille erkennbar zu kontrollieren, ob nicht mehr als zwei Personen für eine Impfung benannt wurden). Insofern könnte man auch gleich die Priorisierung grundsätzlich aufheben.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch.
T.E.