Ansicht umschalten
Avatar von Techinvestor
  • Techinvestor

mehr als 1000 Beiträge seit 04.07.2020

Re: Es gibt sehr wohl Sanktionen bei Betrügern/Impfvordränglern

ErwinF schrieb am 13.05.2021 21:07:

Das beginnt schon mit den Formularen, die man ausfüllen muss, zur Datenweitergabe, zur Kenntnisname der Nebenwirkungen usw.. Dazu muss man mindestens zweimal unterschreiben. Stimmt nur eine der Angaben nicht, beispielsweise die Unterschrift, liegt Urkundenfälschung vor, ...

Das ist natürlich Quatsch. Eine Urkundenfälschung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Impfdrängler verfälschte oder gefälschte Belege vorlegt, die seine Priorisierung glaubhaft machen sollen.

Bei (schriftlichen) Falschangaben können andere Straftatbestände verwirklicht sein aber keine Urkundenfälschung

Bewerten
- +
Ansicht umschalten