Techinvestor schrieb am 15.05.2021 01:55:
ErwinF schrieb am 14.05.2021 18:20:
Techinvestor schrieb am 13.05.2021 21:42:
Das ist natürlich Quatsch. Eine Urkundenfälschung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Impfdrängler verfälschte oder gefälschte Belege vorlegt, die seine Priorisierung glaubhaft machen sollen.
Bei (schriftlichen) Falschangaben können andere Straftatbestände verwirklicht sein aber keine Urkundenfälschung
Das ist Unsinn, denn auch die Fälschung von Dokumenten ohne Unterschrift vom Eigentümer oder Besitzer ist strafbar sowie auch deren Benutzung; es macht sich da nicht nur der Fälscher strafbar sondern auch der Benutzer, insbesondere beim Impfpass:
https://web.de/magazine/news/coronavirus/bayerns-innenminister-herrmann-harte-strafen-impfpass-faelscher-35812752
Bei www.anwalt.de wird das auch auch erläutert, mit § 267 StGB (Urkundenfälschung) und § 277 StGB (Fälschung von Gesundheitszeugnissen):
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafanzeige-wegen-gefaelschtem-impfpass-was-tun-188738.html
Und steckt die Person mit den gefälschten Impfungen andere an, kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu, also § 224 StGB.
Interessant wäre dazu eine Statistik der Strafanzeigen, Verurteilungen zu Geldstrafen und Verurteilungen zu Haftstrafen.
Es wird auch durch ergoogelte Links nicht richtiger. Hier lässt sich keine Urkundenfälschung konstruieren.
Das glaubst Du doch selbst nicht.