Das erfüllt doch bestimmt schon den Tatbestand der "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates", "Volksverhetzung" und "Querdenkerei".
Das erfüllt doch bestimmt schon den Tatbestand der "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates", "Volksverhetzung" und "Querdenkerei".