Oder muß auch der Beweis erbracht werden das die Impfung vor dem Coronavirus schützt.
Das mußte bisher auch nicht bewiesen werden. So ist das, bei Notfallzulassungen.
Daß die Impfung eventuell wirken könnte, reicht völlig.
Und den Zeitpunkt des Schutzes. Oder den Schutzgrad in Prozent.
Da kann der Hersteller irgendwas behaupten, so wie bei den anderen "Impfstoffen" auch.
Das einzig wichtige Kriterium ist, daß eine eventuelle Wirkung schnell wieder nachläßt.
Sonst wird das nichts mit der ID2020.