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  • Andre B. (1)

582 Beiträge seit 26.12.2020

Die KBV vermeldet 2.48 Millionen "impfbedingte" Arztbesuche in 2021

Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hat beim Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, nach der Patientenzahl gefragt, die sich aufgrund von Beschwerden nach einer Corona-„Impfung“ in ärztliche Behandlung begeben haben. Die Antwort (nach 3 Monaten) ist erstaunlich, denn die Rede ist hier von fast 2,5 Millionen Menschen. (1)

Die KBV schreibt:

"Nebenwirkungen aufgrund von beispielsweise in einem Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam durchgeführten Impfungen werden nicht durch diese, sondern i.d.R. durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte behandelt bzw. dokumentiert und gemeldet."

"Zur Erfassung der oben dargestellten Impfnebenwirkungen wurden folgende von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten dokumentierte ICD-10-Codes berücksichtigt:

· U12.9 Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet (gültig seit 1. April 2021)
· Y59.9 Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen
· T88.0 Infektion nach Impfung (inkl. Sepsis)
· T88.1 Sonstige Komplikationen nach Impfung, anderenorts nicht klassifiziert (inkl. Hautausschlag nach Impfung)"

Im Jahr 2020 und bei 29.937.878 verabreichten Impfdosen ergaben sich 76.332 Arztbesuche aufgrund von danach auftretenden Nebenwirkungen.

Dagegen wurden 2021 und bei 148.760.720 (bis 31.12.2021 laut PEI) verabreichten "Impfdosen" folglich 2.487.526 Arztbesuche in Folge einer "Impfung" gegen Sars-Cov-2 verzeichnet.

Die von der KBV angegebenen 172.062.925 "Impfdosen" beziehen sich auf den letzten Sicherheitsbericht des PEI, der auch die Angaben (für verabreichte Dosen) bis Ende März 2022 enthält und damit den hierfür relevanten Bewertungszeitraum (bezüglich der Anzahl an abgerechneten Nebenwirkungsbehandlungen) aus 2021 somit überschreitet.

Hieraus ergibt sich bei den verabreichten Dosen circa eine Verfünffachung und bezüglich der Anzahl von "impfbedingten" Arztbesuchen eine Erhöhung um den Faktor 32,5x. Bei circa 1,6% der "Geimpften" kam es also zum Auftreten von Nebenwirkungen die einen, Arztbesuch erforderlich gemacht haben. Wenn man jetzt davon ausgehen möchte, dass Menschen in der Mehrzahl nur dann einen Arzt aufsuchen, wenn es sich um signifikante, also sprich schwerere Nebenwirkungen handelt und bezugnehmend auf die 0,8% die, Herr Prof. Matthes für die bisher in seiner Studie Befragten "Geimpften" angibt., so entspräche dies folglich der doppelten Anzahl an betroffenen Personem. Da allerdings auch anzunehmen ist, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Geschädigten die Anerkennung bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zu den "Impfungen" verweigert oder sich vielleicht auch schämt, deshalb einen Arzt aufzusuchen, sofern man überhaupt einen findet, der einem Gehör schenkt, so ist auch hier von einer erheblichen Untererfassung auzugehen.

In ihrer Begründung für die circa 10x so hohen Zahlen an abgerechneten Behandlungen bei "Impf"nebenwirkungen bezogen auf die gemeldeten Nebenwirkungen beim PEI verzettelt sich der KBV dann vollends. Wenn Ärzte Behandlungen abrechnen, aber nur 10% (ohne weitere Faktoren für eine massive Unterfassung einzubeziehen) davon dem PEI gemeldet wird, so zeigt dies auf, dass hier einiges gründlich im Argen ist.

Ich zitiere:

"Bei einer neuen Impfung mit den besonderen Zulassungsgegebenheiten wie bei den Covid-19-Impfstoffen ist mit einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Impfreaktionen sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten sowie einer verstärkten Motivation, dies anzusprechen bzw. zu dokumentieren, zu rechnen als dies bei jahrelang bekannten Impfungen der Fall ist. Der Unterschied zwischen den von Ärztinnen und Ärzten dokumentierten im Vergleich zu den dem PEI gemeldeten Impfreaktionen ist daher nachvollziehbar und war zu erwarten."

Von welcher "verstärkten Motivation" (nicht vielleicht doch eher ein direkter Ausdruck der tatsächlichen Relevanz?) auf beiden Seite ist hier die Rede? Wieso letztendlich also mindestens 10x soviel diagnostiziert, wie letztendlich gemeldet wird (bei bestehender Meldpflicht!) kann die KBV damit nicht annähernd aufklären.

(1) Antwort von Anfrage - MdB Martin Sichert an die KBV >>> https://www.docdroid.net/LqU5dvd/2022-06-16-anfrage-codierte-impfnebenwirkungen-covid-19-pdf#page=2

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