shopykop schrieb am 26.06.2022 13:59:
Die Daten die die Studie erhebt sind bei den Krankenkassen schon vorhanden.
Die ICD-10 Codes? Wenn jemand mit Kopfschmerzen nach der Impfung zum Arzt geht, wird das eventuell als Impfnebenwirkung im Diagnose-Code festgehalten.
Die Diagnose-Codes sagen aber nichts über Schwere oder Ausprägung der Beschwerden aus. Die Krankenkassen wissen das somit nicht!
Krankenkassen sind gesetzlichen besonderen Datenschutzregeln unterlegen. Es ist absolut richtig, das sie keine Daten rausrücken, denn sie dürfen diese Daten nur zu Abrechnungzwecken verwenden.