"Aber auf Grundlage dessen zu behaupten, symptomatische Geimpfte mit positiven Test würden als Ungeimpfte gelten, ist ebenfalls vollkommen unlogisch.
Und sie gelten ja auch nicht als ungeimpft. Sie tauchen in der Statistik auf, eben z. Bsp. als geimpfte symptomatische Covid-19-Patienten im Krankenhaus."
Wenn man sich beim RKI die Definition von "Impfdurchbruch" ansieht (1), dann kann die von Ihnen als unlogisch deklarierte (u.a. meine) Schlussfolgerung jedoch nur die einzig Richtige sein.
Da die sogenannten "Impfdurchbrüche" laut RKI ein Impfversagen beschreiben, was in ganz unterschiedlichen Zeiträumen nach einer "Impfung" festgestellt werden konnte steht fest, dass also durch die "Impfungen" zumindest in diesen Fällen ganz offentsichtlich KEINE immunitätsvermittelnde Wirkung bzw. ein Schutz vor Erkrankung vermittelt wurde. Diese symptomatischen Impfversager können folglich nur als UNGEIMPFTE eingestuft werden, da die Definiton eines "Geimpften" laut besagter Rechtsverordnung (auch unabhängig davon bzw. verordnungsübergreifend) so schlicht NICHT mehr erfüllt ist.
"Im Sinne dieser Verordnung ist ....
....eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist"
Eine geimpfte Person mit positivem RT-PCR-Test und klinischen Covid-19 "typischen" Symptomen (tatsächlich eigentlich auch nur mit/nach Multiplextests und gründlicher Differentialdiagnostik) kann demnach auch nicht länger als Geimpfter eingestuft und dokumentiert werden.
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Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.10.2021 01:02).