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  • Andre B. (1)

582 Beiträge seit 26.12.2020

Re: Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahme

persoenliche_Meinung schrieb am 30.09.2021 16:53:

Hä? Was ist das Problem? Stört dich, dass Personen mit Covid-19-Symptomen beim Einchecken im Krankenhaus getestet werden, obwohl sie geimpft sind? Ich verstehe es nicht.

Geimpfte mit Covid-19-Symptomen erhalten keine Erleichterungen oder Ausnahmen. Das steht in der Verordnung, auf die sich der Ausgangsbeitrag bezog.

Gut, Sie sagen also Sie verstehen es nicht, dann will ich nochmals versuchen Ihnen die Zusammenhänge zu erörtern.

Nehmen wir einmal an, ein Patient mit Tachykardie wird mit einem RTW in ein Krankenhaus gebracht. Handelt es sich nach abfragen des Impfstatus dabei um eine ungeimpfte Person, so wird diese bei einem dann durchgeführten postiven RT-PCR-Test auch OHNE das Vorhandensein von klinischen Symptomen als Covid-19 Patient eingestuft und bleibt dies auch unabhängig von der Grunderkrankung bzw. wird dieser im Fall eines Ablebens auch als an Covid-19 verstorben dokumentiert und übermittelt. (laut WHO-Definition gilt das für alle, die 28 Tage nach einem positiven PCR-Test versterben) Das Gleiche gilt für solche ungeimpften Patienten natürlich auch für den Aufenhalt auf einer ITS und OHNE Berücksichtigung des eigentlichen Grundes der Hospitalisierung. Das RKI sagt dazu selbst, dass die Angaben über die Intensivbelegungen überschätzt wird, WEIL nicht zwischen AN (mit "typischen" Symptomen) oder MIT (ohne klinische Symptomatik) Covid-19 hospitalisiert unterschieden wird.(1)

Wenn Sie sich jetzt das Gleiche vorweg beschriebene Szenario für eine geimpfte Person vor Augen führen, die ebenfalls OHNE Erfüllung des klinischen Bildes von Covid-19 im Krankenhaus vorstellig wird und folglich aufgrund ihres Impfstatus auch gar nicht erst getestet wird, so sollte doch deutlich werden, warum vermeintlich größtenteils nur Ungeimpfte auf den Intentivstationen zu finden sein sollen.

Weiterhin ist Ihnen sicherlich auch bereits bekannt, dass zu den generellen Erleichterungen für Geimpfte unter 2G bzw. 3G-Bedingungen zählt eben KEINE RT-PCR-Tests mehr durchführen zu müssen, bevor diese z.b. an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Genau eben jene Erleichterungen kommen auch bei Hospitalisierungen zur Anwendung und für eine fulminante Verzerrung dahingehend spielt es auch keine Rolle, ob nun Symptome vorliegen oder nicht.

(1) >>> https://www.bildhost.com/image/aYf0ou

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.09.2021 19:48).

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