Sie schreiben es doch selbst im „Sinne dieser Verordnung“. Und diese Verordnung regelt nicht die Definition was Impfung bedeutet, sondern die Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen. Ich kann ihnen folgen, dass nach den RKI-Definitionen zu Impfdurchbruch und -versagen (obwohl ich den Text zu Impfversagen nicht gefunden habe) es medizinisch evtl. so aussieht, wie sie meinen > also Impfversager gelten als ungeimpft.
Aber jetzt nur mal ein Bsp.: Ich schaue mir öfter mal das Bulletin zu Corona der hessischen Regierung an, da ich hier wohne. (https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/2021_10_03_bulletin_coronavirus.pdf) Da werden auf Seite 3 Geimpfte (mit positiven Test und Symptomen) als als geimpfte Intensivpatienten ausgewiesen. Also eben nicht als ungeimpft.
Und nun?