ricky_ho schrieb am 26. Februar 2007 11:14
> Wann ist eine Webseite jetzt rein privat und braucht somit kein
> Impressum?
Aus dem Artikel:
"In Betracht kommen passwortgeschützte Bereiche, zu denen nur Freunde
und Bekannte Zugang haben oder Schilderungen bzw. Bilder aus dem
engsten eigenen Lebensbereich, die einer Person zuzuordnen für Dritte
kein berechtigtes Interesse besteht."
> Kann ich den letzten Satz so verstehen dass das der Fall ist, wenn
> keine Gewinnerzielungsabsicht erfolgt? Wenn ja wieso soll es dann
> "praktisch keine Webseite" mehr geben, die diesen Punkt erfüllt?
Damit hast du wohl:
"Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift
erforderlich."
cu, Paeniteo
> Wann ist eine Webseite jetzt rein privat und braucht somit kein
> Impressum?
Aus dem Artikel:
"In Betracht kommen passwortgeschützte Bereiche, zu denen nur Freunde
und Bekannte Zugang haben oder Schilderungen bzw. Bilder aus dem
engsten eigenen Lebensbereich, die einer Person zuzuordnen für Dritte
kein berechtigtes Interesse besteht."
> Kann ich den letzten Satz so verstehen dass das der Fall ist, wenn
> keine Gewinnerzielungsabsicht erfolgt? Wenn ja wieso soll es dann
> "praktisch keine Webseite" mehr geben, die diesen Punkt erfüllt?
Damit hast du wohl:
"Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift
erforderlich."
cu, Paeniteo