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47 Beiträge seit 18.06.2006

Bußgeldbescheid etc...

"Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach
sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten."

Was bedeutet das genau? Welche Bußgelder sind beispielsweise da zu
erwarten?
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