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  • DrFunfrock

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Hehe

Huellenpanzerung schrieb am 26. Februar 2007 8:36

> c) nur für Toplevel-Domains, deren Verwaltung in deutscher Hand liegt
> (Denic)?

ich erinnere mich an einen Artikel (glaube in TP), dass ein
Deutscher, wohnhaft in New York, in den USA eine deutschsprachige
Webseite aufmachte und dafür abgemahnt wurde. Da er sich weigerte
nach Deutschland zu kommen, ging das den lauf alles Wahnsinnigen.
Jedenfalls konnte er sich nicht mehr nach D trauen. 

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