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  • vgXhc

165 Beiträge seit 03.12.2003

Re:

kilgur schrieb am 26. Februar 2007 10:19
> SiegWahrheit schrieb am 26. Februar 2007 1:21

> > "Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach
> > sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten."

> Was sollen das denn für Konkurenten sein bei nicht geschäftlichen
> Seiten?
Genau das habe ich mich auch gefragt. Und da die Verfolgung
staatlicherseits vermutlich kaum gegeben sein wird -- die haben
Besseres zu tun, als Blogs ohne Impressum zu jagen --, wäre das ja
auch die größere Gefahr. Kann mich also ein beliebiger Blogger, der
sein Blog mit Adsense und Impressum betreibt, abmahnen, weil ich ihm
potentiell Werbeeinnahmen klaue? Oder nur, wenn sein Blog eine
thematische Nähe zu meinem hat? Ich finde das alles eher unplausibel,
aber man weiß ja, zu welch seltsamen Gerichtsentscheidungen es im
Bereich Internetrecht immer wieder kommt...

> Und als Geschäftsman WILL ich meine Adresse angeben - ich will ja von
> Kunden kontaktiert werden können.
Aber vielleicht nicht unbedingt bei der im Artikel geschilderten
weiten Auslegung des Begriffs "Geschäftsmann"...

> > Was bedeutet das genau? Welche Bußgelder sind beispielsweise da zu
> > erwarten?

> Und vor alllem an welche Adresse werden die  Bussgeldbeischeide für
> fehlende Adressangaben zugestellt :)
Dafür muss man das leider die Vorratsdatenspeicherung einführen...
:-P

Gruß,
 vgXhc

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