Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht
der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem
Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft
***vorherrschende Meinung*** lehnt ein solches offensives
Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse
bestehender Staatsverbände, also das defensive
Selbstbestimmungsrecht, ab.[2] Matthias Herdegen etwa vertritt
dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren
Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der
politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf
Sezession einzuräumen ist.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Sezession
der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem
Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft
***vorherrschende Meinung*** lehnt ein solches offensives
Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse
bestehender Staatsverbände, also das defensive
Selbstbestimmungsrecht, ab.[2] Matthias Herdegen etwa vertritt
dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren
Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der
politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf
Sezession einzuräumen ist.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Sezession