Lossa schrieb am 17. Mai 2003 19:01
> Das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht irren! Das BVG hat das
> "Monopol auf die Interpretation des GG" inne. Wenn das BVG
> entscheidet, ist es so wie es ist, ob es uns nun passt oder nicht.
naja, das ist wohl so.
andereseits fällt mir folgendes dazu ein:
"kannst du ein gesetz nicht brechen, dann interpretiere es!"
> Das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht irren! Das BVG hat das
> "Monopol auf die Interpretation des GG" inne. Wenn das BVG
> entscheidet, ist es so wie es ist, ob es uns nun passt oder nicht.
naja, das ist wohl so.
andereseits fällt mir folgendes dazu ein:
"kannst du ein gesetz nicht brechen, dann interpretiere es!"