Das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht irren! Das BVG hat das
"Monopol auf die Interpretation des GG" inne. Wenn das BVG
entscheidet, ist es so wie es ist, ob es uns nun passt oder nicht.
"Monopol auf die Interpretation des GG" inne. Wenn das BVG
entscheidet, ist es so wie es ist, ob es uns nun passt oder nicht.