gwb schrieb am 12. November 2011 22:05
> Könnte die Strahlung nicht von einem geklauten Strahlentherapiegerät
> stammen, das unfachgemäß zerlegt und verwertet wurde?
Nein, weil I-131 nur eine Halbwertszeit von 8 Tagen hat und deswegen
eine Verwendung als Strahlenquelle in Radiotherapiegeräten ziemlich
unpraktisch wäre. Es wird, wenn, dann als Radiopharmakon eingesetzt.
> Könnte die Strahlung nicht von einem geklauten Strahlentherapiegerät
> stammen, das unfachgemäß zerlegt und verwertet wurde?
Nein, weil I-131 nur eine Halbwertszeit von 8 Tagen hat und deswegen
eine Verwendung als Strahlenquelle in Radiotherapiegeräten ziemlich
unpraktisch wäre. Es wird, wenn, dann als Radiopharmakon eingesetzt.