permul schrieb am 14.05.2018 14:05:
Mit Bekenntniszwang in diesem Zusammenhang ist wohl ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gemeint.
Der ist doch vollkommen unproblematisch ... im Kriegsgebiet (dar al-harb) darf man sich gegenüber Ungläubigen zu allem Möglichen bekennen, falls einem Gefahr, Verfolgung oder sonstige Nachteile drohen.