Hagjo1 schrieb am 06.04.2023 23:12:
SATFVT schrieb am 06.04.2023 12:01:
Kann Björn Hendrig dafür ein Gesetzestext nennen damit man es nachlesen kann?
Tatsache ist, dass RU D. nicht die vertraglich zugesicherten Gasmengen liefert.
Iss einfach mal ein Fakt, Und es ist völlig wummpe, sich darüber zu streiten ob die eine Seite das Gas nicht liefern will, oder die andere Seite das Gas zu diesen Bedingungen nicht annimmt...
Wenn die eine Seite die Konten einfriert - aka das Geld raubt - ist es nur logisch, dass die andere Seite dann Bezahlung bei eigenen Banken und in Empfängerwährung verlangt.
Wenn die eine Seite das nicht macht, d.h. nicht mehr bezahlen will, darf man sich über die Einstellung der Lieferung nicht wundern.
...D. hat ganz klar und richtig entschieden, dass die Wirtschaft und der private Verbraucher mit einer derartigen Zuverlässigkeit/Bedingungen der russischen Gaslieferungen besser ganz auf sie verzichtet.
Die Zuverlässigkeit der Lieferung war sehr hoch, selbst in Zeiten massiver politischer Spannungen, während des kalten Krieges.
Da Russland zukünftig auch andere Abnehmer hat, die über per Pipeline versorgt werden können, ist diese Liefertreue möglicherweise in Zukunft nicht mehr so ehern.
XerMandi